Schimmel befallene Ecke

Schimmel entdeckt

Was Sie jetzt tun sollten

Wird Schimmel sichtbar, ist rasches, aber geordnetes Handeln entscheidend. Nicht das schnelle Überstreichen oder irgendein Spray löst das Problem, sondern die fachgerechte Einordnung von Ursache, Umfang und Bauteilbetroffenheit. Nur so lässt sich verhindern, dass aus einem scheinbar kleinen Fleck ein wiederkehrender Feuchte- und Hygieneschaden wird.
  • Nicht trocken abbürsten und nicht bloß kosmetisch behandeln
    Schimmel sollte nicht trocken abgerieben oder mit starkem Luftzug bearbeitet werden, weil dadurch Sporen in die Raumluft eingetragen werden können. Auch das bloße Überdecken mit Farbe oder das Vernebeln von Wirkstoffen beseitigt die Ursache nicht und gilt nicht als nachhaltige Sanierung.
  • Zuerst die Feuchteursache eingrenzen
    Technisch maßgeblich ist immer die Frage, warum der Befall entstanden ist. Häufige Ursachen sind undichte Leitungen, Dach- oder Fassadenschäden, aufsteigende oder seitlich eindringende Feuchte, Wärmebrücken, zu geringe Beheizung oder unzureichende Lüftung – etwa nach Fenstertausch in nun deutlich dichteren Wohnungen.
  • Den Schaden richtig einordnen: klein, groß oder verdeckt
    Ein erstmaliger, kleinflächiger Oberflächenbefall unter 0,5 m² kann unter Umständen selbst entfernt werden. Größere Flächen, wiederkehrender Befall oder Verdacht auf verdeckte Schäden – insbesondere in Gipskarton- oder Leichtbaukonstruktionen – gehören hingegen in die Hände einer qualifizierten Fachfirma.
  • Kleine, oberflächliche Stellen nur mit geeigneter Schutzausrüstung behandeln
    Wenn tatsächlich nur ein kleiner Erstbefall vorliegt, sind Schutzmaßnahmen wesentlich: P2-Maske, Schutzbrille und Handschuhe. Als geeignete Mittel werden unter anderem Spiritus, 70-prozentiger Ethyl- oder Isopropylalkohol beziehungsweise Wasserstoffperoxid genannt; die befallene Zone sollte dabei über den sichtbaren Rand hinaus behandelt werden.
  • Bei größeren oder tiefergehenden Schäden muss fachgerecht saniert und getrocknet werden
    Bei umfangreicherem Befall reicht Oberflächenreinigung nicht mehr aus. Nasse Gipskartonplatten sind zu entfernen, direkt befallene Materialien wie Tapeten, Teppiche oder stark belastete Textilien müssen gegebenenfalls entsorgt werden. Nach Wasserschäden ist eine rasche technische Bauteiltrocknung wesentlich, um neuerliches mikrobielles Wachstum zu vermeiden.
  • Parallel dokumentieren und das Raumklima stabilisieren
    Fotos, Datumsangaben und Feuchteprotokolle schaffen Klarheit über Entwicklung und Umfang des Schadens. Zugleich sollte die Raumluftfeuchte gesenkt werden – durch sachgerechtes Stoß- oder Querlüften und ausreichende Temperierung der betroffenen Räume –, ohne dabei mit Dauerkippen oder provisorischen Schnelllösungen neue Problemzonen zu schaffen.
  • In Mietobjekten den Vermieter oder die Hausverwaltung unverzüglich schriftlich informieren
    Großflächiger, wiederkehrender oder baulich bedingter Schimmelbefall ist kein Thema, das man „vorerst beobachtet“. In Mietverhältnissen sollte eine schriftliche Schadensmeldung mit Fotodokumentation und kurzer Beschreibung des Verlaufs ohne Verzögerung erfolgen, damit Ursache und Verantwortlichkeit rechtzeitig geklärt werden können.

Was in einem konkreten Fall von Schimmelbildung getan werden kann, können Sie auf unserer Leistungsseite zum Thema Schimmelsanierung nachlesen.

Sie erkennen Anzeichen davon in Ihren Räumlichkeiten? Handeln Sie und kontaktieren Sie uns. Wir helfen gerne.

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